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Hinsichtlich der von den Antragstellern vorgeschlagenen Änderungen der RHG für DFA in Bezug auf Zitronen, Limetten, Mandarinen, „Zitrusfrüchte — Sonstige“, Macadamia-Nüsse, „Steinobst“, „Strauchbeerenobst“, Avocadofrüchte, Mangos, Papayas, „Blattkohle“, Spargel, Sesamsamen, Sonnenblumenkerne, Mais, Hafer, Roggen, Zuckerrübenwurzeln, Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte, Schweinefett, Schweineleber, Schafsfett, Ziegenfett und Geflügelfett sowie für Flupyradifuron in Bezug auf „Zitrusfrüchte — Sonstige“, „Steinobst“, „Strauchbeerenobst“, „anderes Kleinobst und Beeren“, (außer Heidelbeeren), Mangos, Papayas, „Blattkohle“, „frische Kräuter und essbare Blüten“, Sesamsamen, Sonnenblumenkerne, Hirse, Hafer, Roggen, „Waren vom Schwein“ (außer Schweinemuskel) und Honig gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass sämtliche Datenanforderungen erfüllt sind und diese Änderungen im Hinblick auf die Verbrauchersicherheit, basierend auf einer Bewertung der Verbraucherexposition für 27 spezifische europäische Verbrauchergruppen, akzeptiert werden können. Dabei hat die Behörde die neuesten Daten zu den toxikologischen Eigenschaften der Stoffe berücksichtigt. Weder für die langfristige Exposition gegenüber diesen Stoffen durch den Verzehr aller Lebensmittelerzeugnisse, die diese Stoffe enthalten können, noch für eine kurzzeitige Exposition durch den Verzehr großer Mengen der betreffenden Erzeugnisse wurde nachgewiesen, dass das Risiko einer Überschreitung der zulässigen täglichen Aufnahme oder der akuten Referenzdosis besteht.
In Bezug auf DFA und Flupyradifuron wurden gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zwei Anträge auf Änderung der geltenden RHG für…
In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme kam die Behörde zu dem Schluss, dass die von den Antragstellern in Bezug auf Flupyradifuron und DFA bei…
In ihrer Erklärung kam die Behörde zu dem Schluss, dass bei allen von den Antragstellern beantragten Änderungen der RHG für die betreffenden Stoffe für…
In Bezug auf Oxathiapiprolin befand die Behörde, dass die vorgelegten Daten für die Festlegung neuer RHG für Kratzbeeren, Kartoffeln, Süßkartoffeln,…
Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Datteln, Feigen, Kumquats, Karambolen, Jambolans, Lychees (Litschis), Passionsfrüchte/Maracujas,…
Ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde in Bezug auf Saflufenacil auf Orangen, Zitronen, Grapefruit, Mandeln,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.