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In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme kam die Behörde zu dem Schluss, dass die von den Antragstellern in Bezug auf Flupyradifuron und DFA bei Grapefruits und Orangen eingereichten Daten nicht ausreichten, um neue RHG festzulegen. In Bezug auf Flupyradifuron bei Zitronen, Limetten, Mandarinen, Macadamia-Nüssen, Heidelbeeren, „Strauchbeerenobst“, Avocadofrüchten, Spargel, Gerste, Mais, Weizen, Zuckerrübenwurzeln und Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte sowie in Bezug auf DFA bei Grapefruits, Orangen, Brombeeren, Himbeeren, „anderem Kleinobst und Beeren“, „frischen Kräutern und essbaren Blüten“, Gerste, Hirse, Weizen und Honig zog die Behörde den Schluss, dass die geltenden RHG nicht geändert werden müssen.
In Bezug auf DFA und Flupyradifuron wurden gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zwei Anträge auf Änderung der geltenden RHG für…
Hinsichtlich der von den Antragstellern vorgeschlagenen Änderungen der RHG für DFA in Bezug auf Zitronen, Limetten, Mandarinen, „Zitrusfrüchte — Sonstige“,…
Für Pyridaben legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Fluazifop-P legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Fenpyrazamin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Bezüglich der Anwendung von Fluxapyroxad bei Zitrusfrüchten befand die Behörde in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen, dass die vorgelegten Angaben für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.