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Der genannte Beschluss (GASP) 2024/2643 sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter im Anhang des Beschlusses genannter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie das Verbot vor, diesen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Da diese Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, einschließlich des Einfrierens der…
Der Beschluss (GASP) 2024/1484 enthält ein Reiseverbot für die in seinem Anhang aufgeführten natürlichen Personen und sieht das das Einfrieren von Geldern und…
Die Maßnahmen der Union zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates , darunter das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen…
Der Rat hat am 27. Dezember 2001 den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP , mit dem die Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen…
Der Beschluss 2012/642/GASP sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen benannter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates werden mehrere restriktive Maßnahmen, die im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.