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Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten davon absehen, Maßnahmen zu erlassen, die zu Diskriminierung, die auf der Staatsangehörigkeit oder im Falle von Unternehmen auf dem Ort des eingetragenen Geschäftssitzes, der Hauptverwaltung oder der Hauptniederlassung beruht, führen.
Keine Maßnahme, kein Vorschlag und keine Konzepte des Ausschusses, des Rates, der Kommission oder einer nationalen Abwicklungsbehörde darf zu einer…
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen, die auf Europäische Gesellschaften aufgrund dieser Verordnung anwendbar sind,…
Die Niederlassungsfreiheit beruht insbesondere auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung, der nicht nur jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit…
Die Unternehmen der Union stehen in zunehmendem Maße im Wettbewerb mit Unternehmen aus Drittstaaten. Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass…
Gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass in der Union…
In bestimmten Fällen sind Unterschiede bei der Behandlung von Kunden durch die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.