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Am 21. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1470 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. In Erwägungsgrund 28 des Beschlusses (GASP) 2024/1470 heißt es, dass die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Transaktionen im Kontext der Verwaltung der Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank so lange in Kraft bleiben sollten, bis Russland den Angriffskrieg gegen die Ukraine einstellt und die Ukraine für die durch diesen Krieg verursachten Schäden entschädigt.
Der Rat nahm am 12. Februar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, mit dem das Verbot von Transaktionen im Hinblick…
Der Rat nahm am 12. Februar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, mit dem das Verbot von Transaktionen im Hinblick…
In diesem Zusammenhang hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen, um das Verbot von Transaktionen im…
Die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Transaktionen im Kontext der Verwaltung der Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank…
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP angenommen, der restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands betrifft, die die Lage in der…
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.