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Vor dem Hintergrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine muss sichergestellt werden, dass die Ukraine kontinuierlich finanzielle Mittel in ausreichender Höhe erhält. Zu diesem Zweck sollte ein Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (im Folgenden „Mechanismus“) eingerichtet werden, um der Ukraine eine nicht rückzahlungspflichtige finanzielle Unterstützung zu gewähren und dem Land so bei der Rückzahlung der zu seiner Unterstützung gewährten Darlehen zu helfen. Der Mechanismus sollte mit Mitteln ausgestattet werden, u. a. aus künftigen außerordentlichen Einnahmen aus der Immobilisierung staatlicher Vermögenswerte Russlands; diese Mittel sollten regelmäßig an die Ukraine ausgezahlt werden, um den Kapitalbetrag, die Zinsen und alle sonstigen mit den Darlehen verbundenen Kosten zu decken. Damit die Union die Ukraine direkt bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs unterstützen kann, sollte sie dem Land eine außerordentliche Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens (im Folgenden „MFA-Darlehen“) gewähren, die durch den Mechanismus unterstützt wird.
Zweck des Mechanismus ist es, der Ukraine durch Bereitstellung einer nicht rückzahlungspflichtigen finanziellen Unterstützung bei der Rückzahlung des…
die Verpflichtung der Ukraine, die im Rahmen des Mechanismus bereitgestellte nicht rückzahlungspflichtige finanzielle Unterstützung zur Rückzahlung des…
Mit dieser Verordnung wird der Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (im Folgenden „Mechanismus“) eingerichtet und der Ukraine eine außerordentliche…
Mit der Verordnung (EU) 2024/2773 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (nachfolgend der…
Die Unterstützung auf der Grundlage des Mechanismus sollte in einer Weise bereitgestellt und gewährt werden, die einen gleichberechtigten Zugang sowohl für…
Die Unterstützung im Rahmen des Mechanismus sollte zur Deckung des Gesamtbetrags an Kapital, Zinsen und sonstigen mit dem MFA-Darlehen verbundenen Kosten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.