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Geeignete Verfahren für die Ernennung des Personals der nationalen Aufsichtsbehörden sollten dazu beitragen, die Unabhängigkeit dieser Behörden zu gewährleisten. Das Personal der nationalen Aufsichtsbehörden sollte unabhängig handeln, indem es insbesondere Interessenkonflikte zwischen der Erbringung von Flugsicherungsdiensten und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vermeidet. Die Vorschriften über Interessenkonflikte für Personal und Personen, die Entscheidungen in Ausübung der in dieser Verordnung festgelegten Befugnisse treffen, sollten auch mögliche Interessenkonflikte verhindern, die sich aus ihrer aktiven Zuteilung zu einer nationalen Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit einer neuen Position in einem beaufsichtigten Unternehmen für den Zeitraum unmittelbar nach dem Ende ihrer Zuteilung zu dieser nationalen Aufsichtsbehörde ergeben.
Unbeschadet des nationalen Rechts zur Einstellung öffentlicher Bediensteter stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass das Personal ihrer nationalen…
Die Mitarbeiter der Marktüberwachungsbehörden sollten weder direkt noch indirekt in wirtschaftliche, finanzielle oder persönliche Interessenkonflikte geraten,…
Die Mitgliedstaaten sollten eine nationale Aufsichtsbehörde benennen, die die Aufgaben wahrnimmt, die dieser Behörde im Rahmen dieser Verordnung übertragen…
Die nationalen Aufsichtsbehörden sind von den Flugsicherungsorganisationen unabhängig. Diese Unabhängigkeit ist durch eine ausreichende Trennung — zumindest auf…
Die Unabhängigkeit und Objektivität der zuständigen Behörde sollte gewährleistet werden. Diesbezüglich haben die Erfahrungen mit schweren Unfällen eindeutig…
Die Vorschriften über die Erfüllung der Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden und der Agentur sollten dafür sorgen, dass Interessenkonflikte so weit wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.