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Das Benennungsverfahren sollte der Notwendigkeit der Kontinuität der Dienste und der langfristigen Investitionsplanung durch die Anbieter von Flugverkehrsdiensten Rechnung tragen. Ungeachtet dessen erfordert der sich rasch wandelnde Kontext der Luftfahrt, dass die Rechte und Pflichten der benannten Anbieter von Flugverkehrsdiensten überwacht werden, um sicherzustellen, dass diese Rechte und Pflichten weiter uneingeschränkt gelten und dass diese Verpflichtungen erfüllt werden. Wenn die Mitgliedstaaten es für erforderlich halten, im Rahmen ihrer Überwachung ein neues Benennungsverfahren einzuleiten, sollten sie in der Lage sein, im Einklang mit dem nationalen Recht denselben Anbieter von Flugverkehrsdiensten zu benennen.
Die Mitgliedstaaten bewerten die Rechte und Pflichten gemäß Absatz 4 und die Einhaltung der sich aus dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2018/1139…
Die Anbieter von Flugverkehrsdiensten richten Konsultationsverfahren zur Konsultation der relevanten Luftraumnutzer, Flughafenbetreiber und Militärbehörden zu…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Benennung eines Anbieters von Flugverkehrsdiensten nicht durch ihr nationales Recht verhindert wird,…
Die Mitgliedstaaten legen die Rechte und Pflichten der benannten Dienstleister für Flugverkehrsdienste fest. Die Pflichten können Bedingungen für die zeitnahe…
Grundsätzlich werden durch die im Rahmen des Benennungsverfahrens angewandten Anforderungen zur Gewährleistung einer landesweiten Versorgung bestimmte…
Um die Kundenorientierung der Anbieter von Flugverkehrsdiensten zu stärken, sollten die einschlägigen Beteiligten bei wichtigen operationellen Entscheidungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.