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Zur Erreichung von Konvergenz in der Union in Bezug auf die Aufmachung der Prospekte sollte die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verpflichtet werden, Entwürfe technischer Durchführungsstandards auszuarbeiten, in denen — je nach Art des Prospekts und Art der angesprochenen Anleger — das Muster und das Layout der Prospekte, einschließlich der Schriftgröße und der stilistischen Anforderungen, festgelegt werden. Um die Anleger dabei zu unterstützen, sich in einem Prospekt zurechtzufinden, sollte die ESMA darüber hinaus verpflichtet werden, Leitlinien zur Verständlichkeit und zur Verwendung einfacher Sprache in Prospekten auszuarbeiten, damit sichergestellt ist, dass die darin enthaltenen Informationen — unter Berücksichtigung der Art des Prospekts und der Art der angesprochenen Anleger — präzise, klar und benutzerfreundlich sind. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.
Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Durchführungsstandards aus, in denen — je nach Art des Prospekts und Art der angesprochenen Anleger — das Muster und das…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels zu gewährleisten und den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, kann…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung der Anforderungen in Bezug auf die Prospektzusammenfassung sicherzustellen, sollte die ESMA verpflichtet werden,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, von der ESMA…
Der Kommission sollte ferner die Befugnis übertragen werden, technischer Durchführungsstandards mittels Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und im…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards anzunehmen, die von der ESMA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.