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Um den Aufwand für die Emittenten zu verringern, die die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt in der Union beantragen und die Wertpapiere gleichzeitig Anlegern in einem Drittland anbieten oder privat bei ihnen platzieren und die andernfalls mehrere Dokumente erstellen müssten, sollten die Seitenbegrenzung sowie die standardisierte Aufmachung und die standardisierte Reihenfolge nicht für Prospekte im Zusammenhang mit der Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel gelten.
Wenn Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in der Union zugelassen werden sollen und gleichzeitig Anlegern in einem Drittland, wo ein…
In bestimmten Fällen erreichen der Prospekt oder die zugehörigen Dokumente einen beträchtlichen Umfang, sodass die Anleger nicht mehr in der Lage sind, eine…
Um die Komplexität der Prospektdokumentation zu verringern und den Prospekt einheitlicher zu gestalten und so seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union…
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte ein harmonisiertes Dokument sein, das für Emittenten, insbesondere KMU, leicht zu erstellen und für Anleger leicht…
Um einen wirksamen Anlegerschutz und einen ordnungsgemäßen Betrieb der geregelten Märkte zu gewährleisten, sollten die Regeln, nach denen Emittenten, deren…
Um den Börsengang privater Unternehmen auf den öffentlichen Märkten in der Union zu erleichtern und allgemein unnötige Kosten und Belastungen für Unternehmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.