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Um den EU-Folgeprospekt zu einem harmonisierten Dokument zu machen und seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union zu erleichtern — unabhängig davon, in welchem Land die Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden —, sollte seine Aufmachung sowohl bei Dividendenwerten als auch bei Nichtdividendenwerten standardisiert werden. Aus demselben Grund sollten die Informationen im EU-Folgeprospekt in einer standardisierten Reihenfolge offengelegt werden. Um Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten, auch im Rahmen von Angebotsprogrammen, zu unterstützen, sollte der Anwendungsbereich des EU-Folgeprospekts für Nichtdividendenwerte weit gefasst sein und den Emittenten die Möglichkeit geben, diesen Prospekt als ein einziges Dokument oder in mehreren Einzeldokumenten zu erstellen.
Der EU-Folgeprospekt ist ein Dokument mit standardisierter Aufmachung, und die in einem EU-Folgeprospekt offengelegten Informationen sind in einer…
Um die Komplexität der Prospektdokumentation zu verringern und den Prospekt einheitlicher zu gestalten und so seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union…
Der EU-Folgeprospekt sollte eine verkürzte Zusammenfassung als nützliche Informationsquelle für Kleinanleger enthalten. Diese Zusammenfassung sollte am Anfang…
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte ein harmonisiertes Dokument sein, das für Emittenten, insbesondere KMU, leicht zu erstellen und für Anleger leicht…
Damit Emittenten in vollem Umfang die Vorteile des EU-Folgeprospekts als einen vereinfachten Prospekttyp nutzen können, sollte sein Anwendungsbereich weit…
Artikel 14a erhält folgende Fassung: EU-Folgeprospekt (1) Folgende Personen können sich im Falle eines öffentlichen Angebots von Wertpapieren oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.