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Um die Komplexität der Prospektdokumentation zu verringern und den Prospekt einheitlicher zu gestalten und so seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union zu verbessern — unabhängig davon, in welchem Land die Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden —, muss eine standardisierte Aufmachung des Prospekts sowohl für Dividendenwerte als auch für Nichtdividendenwerte eingeführt und vorgeschrieben werden, sodass die im Prospekt enthaltenen Informationen in einer standardisierten Reihenfolge offengelegt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Prospekte nicht mit überflüssigen oder nebensächlichen Informationen überfrachtet werden.
Um den EU-Folgeprospekt zu einem harmonisierten Dokument zu machen und seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union zu erleichtern — unabhängig davon, in…
Die standardisierte Aufmachung des Prospekts und die standardisierte Reihenfolge der im Prospekt offenzulegenden Informationen sollten in der vorliegenden…
Um den Börsengang privater Unternehmen auf den öffentlichen Märkten in der Union zu erleichtern und allgemein unnötige Kosten und Belastungen für Unternehmen,…
Die Verordnung (EU) 2017/1129 legt die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts fest, der beim öffentlichen Angebot von…
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte ein harmonisiertes Dokument sein, das für Emittenten, insbesondere KMU, leicht zu erstellen und für Anleger leicht…
Um den Aufwand für die Emittenten zu verringern, die die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt in der Union beantragen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.