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Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte für KMU, für andere Emittenten als KMU, deren Wertpapiere zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind oder zugelassen werden sollen, und für kleine nicht börsennotierte Unternehmen, deren Gesamtgegenwert der öffentlich angebotenen Wertpapiere über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht über 50 000 000 EUR liegt, zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung eines zweistufigen Offenlegungsstandards an geregelten Märkten in Abhängigkeit von der Größe des Emittenten sollte der EU-Wachstumsemissionsprospekt nicht für Unternehmen zur Verfügung stehen, deren Wertpapiere bereits zum Handel an geregelten Märkten zugelassen sind oder zugelassen werden sollen. Um jedoch den Übergang zu einem geregelten Markt zu erleichtern und den Emittenten die Möglichkeit zu geben, eine breitere Anlegerbasis anzusprechen, sollten Emittenten, deren Wertpapiere bereits mindestens während der letzten 18 Monate ununterbrochen zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen waren, einen EU-Folgeprospekt für den Übergang zu einem geregelten Markt verwenden können.
Damit Emittenten in vollem Umfang die Vorteile des EU-Folgeprospekts als einen vereinfachten Prospekttyp nutzen können, sollte sein Anwendungsbereich weit…
Unter Berücksichtigung des Umfangs der Offenlegung des EU-Wiederaufbauprospekts und einiger der einfachsten Zulassungsdokumente, die einige KMU-Wachstumsmärkte…
Die verhältnismäßige Offenlegungsregelung für EU-Wachstumsprospekte sollte nicht zur Verfügung stehen, wenn die Wertpapiere eines Unternehmens bereits zum…
Der Zweck der vorliegenden Verordnung steht mit den Zielen des EU-Wachstumsprospekts gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1129 in Einklang. Da der…
KMU-Wachstumsmärkte sollten bei der Unternehmensentwicklung von Emittenten nicht als letzte Stufe betrachtet werden und es erfolgreichen Unternehmen…
Eines der zentralen Ziele der Kapitalmarktunion ist die Erleichterung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Märkten in der Union, um diesen KMU andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.