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Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte ein harmonisiertes Dokument sein, das für Emittenten, insbesondere KMU, leicht zu erstellen und für Anleger leicht lesbar ist — unabhängig davon, in welchem Land der Union die betreffenden Wertpapiere öffentlich angeboten werden. Die Aufmachung sollte daher sowohl für Dividendenwerte als auch für Nichtdividendenwerte standardisiert sein, und die im EU-Wachstumsemissionsprospekt enthaltenen Informationen sollten in einer standardisierten Reihenfolge offengelegt werden. Um den EU-Wachstumsemissionsprospekt weiter zu vereinheitlichen, seine Lesbarkeit zu verbessern und es den Anlegern zu erleichtern, ihn zu analysieren und sich darin zurechtzufinden, sollte für den Fall, dass ein EU-Wachstumsemissionsprospekt für Emissionen von Aktien erstellt wird, eine Seitenbegrenzung eingeführt werden. Diese Seitenbegrenzung sollte auch wirksam dazu beitragen, dass die Anleger die erforderlichen Informationen erhalten, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können, und im Hinblick auf die geringeren Anforderungen an den Inhalt des EU-Wachstumsemissionsprospekts effizient sein. Eine Seitenbegrenzung wäre jedoch unangemessen für die breite Kategorie der Dividendenwerte, die keine Aktien sind, oder Nichtdividendenwerte, zu denen ein breites Spektrum unterschiedlicher, auch komplexer Instrumente gehört. Darüber hinaus sollte Folgendes von der Seitenbegrenzung ausgenommen werden: die Zusammenfassung, die mittels Verweis aufgenommenen Informationen und die Informationen, die vorzulegen sind, wenn der Emittent eine komplexe finanztechnische Vorgeschichte hat oder eine bedeutende finanzielle Verpflichtung eingegangen ist oder wenn eine bedeutende Bruttoveränderung vorliegt.
In bestimmten Fällen erreichen der Prospekt oder die zugehörigen Dokumente einen beträchtlichen Umfang, sodass die Anleger nicht mehr in der Lage sind, eine…
Unter Berücksichtigung des Umfangs der Offenlegung des EU-Wiederaufbauprospekts und einiger der einfachsten Zulassungsdokumente, die einige KMU-Wachstumsmärkte…
Um den EU-Folgeprospekt zu einem harmonisierten Dokument zu machen und seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union zu erleichtern — unabhängig davon, in…
Um die Lesbarkeit des EU-Folgeprospekts zu verbessern und es den Anlegern zu erleichtern, ihn zu analysieren und sich darin zurechtzufinden, sollten…
Folgender Artikel wird eingefügt: EU-Wachstumsemissionsprospekt (1) Unbeschadet des Artikels 1 Absatz 4 und des Artikels 3 Absätze 2 und 2a können folgende…
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte eine verkürzte Zusammenfassung als nützliche Informationsquelle für Kleinanleger enthalten, die dieselbe Aufmachung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.