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Um das Vertrauen in die Verwendung des EU-Folgeprospekts und des EU-Wachstumsemissionsprospekts zu fördern, ist es wichtig, dass ihre Wirksamkeit und ihr Anwendungsbereich klar sind, da der EU-Folgeprospekt und der EU-Wachstumsemissionsprospekt sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Angeboten oder Zulassungen zum Handel derselben Haftungsregelung unterliegen wie ein vollständiger Prospekt. Wenn ein Emittent zur Verwendung eines EU-Folgeprospekts oder eines EU-Wachstumsemissionsprospekts berechtigt ist, durch die die Vorbereitung der zugrunde liegenden Transaktion effizienter und weniger aufwendig gemacht wird, und keine anderen wesentlichen Erwägungen gegen die Verwendung einer dieser Prospekte vorliegen, sollte daher die Wahl des Emittenten aus den ihm zur Verfügung stehenden Prospekttypen geschützt werden, und weder Berater noch zuständige Behörden sollten den Emittenten zur Erstellung eines vollständigen Prospekts veranlassen, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist.
im Fall der Zusammenfassung eines EU-Folgeprospekts und eines EU-Wachstumsemissionsprospekts richtet sich die Vollständigkeit der relevanten Informationen nach…
Der EU-Folgeprospekt und der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollten den Standardprospekt gemäß Verordnung (EU) 2017/1129 ergänzen. Sofern nicht ausdrücklich…
Damit Emittenten in vollem Umfang die Vorteile des EU-Folgeprospekts als einen vereinfachten Prospekttyp nutzen können, sollte sein Anwendungsbereich weit…
Es muss sichergestellt werden, dass der EU-Folgeprospekt, der EU-Wachstumsemissionsprospekt und die zugehörigen Prospektzusammenfassungen Gegenstand derselben…
Die Kommission sollte nach einem angemessenen Zeitraum nach dem Geltungsbeginn dieser Änderungsverordnung die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/1129 überprüfen…
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte für KMU, für andere Emittenten als KMU, deren Wertpapiere zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.