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Aufbauend auf einer der Initiativen der Kommission im Rahmen ihrer Strategie zur Erholung nach der COVID-19-Pandemie, namentlich dem Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte, wurden gezielte Änderungen an den Verordnungen (EU) 2017/1129 und (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Richtlinien 2014/65/EU und 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommen, um Unternehmen, die von der durch die Pandemie verursachten Wirtschaftskrise betroffen sind, die Beschaffung von Eigenkapital an den öffentlichen Märkten zu erleichtern, Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, die rasche Rekapitalisierung von Unternehmen zu ermöglichen und die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung der Erholung zu verbessern. Insgesamt haben diese Maßnahmen aus verschiedenen Gründen jedoch nur eine begrenzte Wirkung gezeigt.
Die COVID-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschen, die Unternehmen, die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften sowie die…
In der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts,…
Die COVID-19-Pandemie betrifft Menschen, Unternehmen, die Gesundheitsversorgungssysteme und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in erheblichem Maße. In…
Um zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise beizutragen, ist die Kommission durch den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053…
Den Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“) kommt bei der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung eine zentrale Aufgabe zu.…
Zur raschen Bewältigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es wichtig, Maßnahmen einzuführen, die Investitionen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.