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Die ESMA hat eine vergleichende Analyse der Prüfung und Billigung von Prospekten durch die zuständigen Behörden durchgeführt, und der Bericht über die vergleichende Analyse wurde vor der Vorlage des Kommissionsvorschlags für die vorliegende Änderungsverordnung veröffentlicht. Da die ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu jedem ihr angemessen erscheinenden Zeitpunkt vergleichende Analysen durchführen kann, ist es nicht notwendig, eine solche Anforderung in die Verordnung (EU) 2017/1129 aufzunehmen. Artikel 20 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2017/1129, wonach die ESMA verpflichtet ist, die Prüfungs- und Billigungsverfahren der zuständigen Behörden einer vergleichenden Analyse zu unterziehen, sollte daher gestrichen werden.
Die ESMA nutzt ihre Befugnisse im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Förderung der Aufsichtskonvergenz in Bezug auf die Prüfungs- und…
eine Analyse, ob mit den Prüfungs- und Billigungsverfahren der zuständigen Behörden im Einklang mit Artikel 20 und den auf der Grundlage des genannten Artikels…
In Artikel 19 wird folgender Absatz angefügt: „Die ESMA organisiert gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vergleichende Analysen und führt diese…
In Artikel 20 wird folgender Absatz angefügt: „Die ESMA organisiert gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vergleichende Analysen und führt diese…
Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten haben nicht alle Emittenten Zugang zu angemessenen Informationen und…
Die in dem Registrierungsantrag enthaltenen und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.