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Gibt es Hinweise auf eine Nichtkonformität mit dieser Verordnung in mehreren Mitgliedstaaten, so sollten die Marktüberwachungsbehörden in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten mit anderen Behörden durchzuführen, um die Konformität zu überprüfen und Cybersicherheitsrisiken von Produkten mit digitalen Elementen zu ermitteln.
Die Marktüberwachungsbehörden können mit anderen einschlägigen Behörden die Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten zur Gewährleistung der Cybersicherheit und des…
Hat die Kommission — auch aufgrund von Informationen der ENISA — hinreichenden Grund zu der Annahme, dass ein Produkt mit digitalen Elementen, das ein…
Hat die Kommission — auch aufgrund von Informationen der ENISA — hinreichenden Grund zu der Annahme, dass ein Produkt mit digitalen Elementen, obwohl es dieser…
Gelangt die Marktüberwachungsbehörde zu der Auffassung, dass die Nichtkonformität nicht auf ihr nationales Hoheitsgebiet beschränkt ist, unterrichtet sie die…
In bestimmten Fällen kann ein Produkt mit digitalen Elementen, das dieser Verordnung entspricht, dennoch ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko oder ein Risiko…
Die Marktüberwachungsbehörden könnten gemeinsame Maßnahmen mit anderen Behörden oder mit Organisationen, die Wirtschaftsakteure oder Endnutzer vertreten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.