Erwägungsgrund 9 32019R1020
Die Verantwortung für die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union sollte bei den Mitgliedstaaten liegen, und ihre Marktüberwachungsbehörden sollten die Aufgabe haben, sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften voll und ganz eingehalten werden. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten systematische Vorgehensweisen entwickeln, mit denen die Wirksamkeit der Marktüberwachung und anderer Überwachungsmaßnahmen gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund sollten die Methodik und die Kriterien der Risikobewertung in allen Mitgliedstaaten weiter harmonisiert werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsakteure sicherzustellen.