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Verbraucher sollten ihre Rechte im Zusammenhang mit den gemäß dieser Verordnung für Wirtschaftsakteure geltenden Pflichten im Wege von Verbandsklagen gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates durchsetzen können. Zu diesem Zweck sollte in dieser Verordnung vorgesehen werden, dass die Richtlinie (EU) 2020/1828 auf Verbandsklagen wegen Verstößen gegen diese Verordnung Anwendung findet, die den Kollektivinteressen der Verbraucher schaden oder schaden können. Folglich sollte Anhang I der genannten Richtlinie entsprechend geändert werden. Es obliegt den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass sich diese Änderungen in den Umsetzungsmaßnahmen, die sie gemäß der genannten Richtlinie erlassen, niederschlagen, wenngleich der Erlass diesbezüglicher nationaler Umsetzungsmaßnahmen keine Voraussetzung dafür ist, dass die Richtlinie auf diese Verbandsklagen Anwendung findet. Die genannte Richtlinie sollte ab dem 11. Dezember 2027 auf Verbandsklagen anwendbar sein, die wegen von Wirtschaftsakteuren begangenen Verstößen gegen Bestimmungen dieser Verordnung, die den Kollektivinteressen der Verbraucher schaden oder schaden können, eingereicht wurden.
Richtlinie (EU) 2020/1828 findet Anwendung auf Verbandsklagen gegen Zuwiderhandlungen durch Wirtschaftsakteure gegen Bestimmungen dieser Verordnung, die die…
Die Richtlinie (EU) 2020/1828 ist auf Verbandsklagen gegen Verstöße von Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen gegen Bestimmungen dieser…
Die Verbraucher sollten berechtigt sein, ihre Rechte in Bezug auf die Pflichten, die Wirtschaftsakteuren oder Anbietern von Online-Marktplätzen gemäß dieser…
Die Verbraucher sollten das Recht haben, ihre Rechte in Bezug auf die Verpflichtungen, die Herstellern und, falls zutreffend, Importeuren, Bevollmächtigten und…
Verbraucher sollten ihre Rechte im Zusammenhang mit den gemäß dieser Verordnung für Torwächter geltenden Verpflichtungen im Wege von Verbandsklagen gemäß der…
Um die Durchsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften durch Verbandsklagen zu ermöglichen, ist eine Änderung des Anhangs I der Richtlinie (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.