Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung im Bereich der öffentlichen Cybersicherheit und zur Verbesserung des Lagebewusstseins der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Abhängigkeit der Union von Softwarekomponenten und insbesondere von potenziell freien und quelloffenen Softwarekomponenten sollte eine mit dieser Verordnung eingesetzte besondere Gruppe zur administrativen Zusammenarbeit (ADCO) beschließen können, gemeinsam eine Abhängigkeitsbewertung der Union durchzuführen. Die Marktüberwachungsbehörden sollten Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, die in die von der ADCO aufgestellten Kategorien fallen, auffordern können, die Software-Stücklisten vorzulegen, die sie gemäß dieser Verordnung erstellt haben. Um die Vertraulichkeit der Software-Stücklisten zu schützen, sollten die Marktüberwachungsbehörden der ADCO relevante Informationen über Abhängigkeiten in anonymisierter und aggregierter Form übermitteln.
Um die Abhängigkeit der Mitgliedstaaten und der Union insgesamt von Softwarekomponenten und insbesondere von Komponenten, die als freie und quelloffene Software…
Im Hinblick auf die einheitliche Anwendung dieser Verordnung wird gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 die ADCO eingesetzt. Die ADCO setzt…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten über die im Rahmen dieser Verordnung eingerichtete ADCO eng zusammenarbeiten und in der Lage sein, Leitliniendokumente zu…
Im Hinblick auf die einheitliche Anwendung dieser Verordnung sollte gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1020 eine ADCO für die Cyberresilienz von…
Um die Koordinierung der Marktüberwachungsbehörden weiter zu verstärken, sollte die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 eingesetzte Gruppe für die…
Um sicherzustellen, dass die Hersteller in der gesamten Union vergleichbare Unterstützungszeiträume für vergleichbare Produkte mit digitalen Elementen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.