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Die Kooperationsgruppe kann in Zusammenarbeit mit der Kommission und der ENISA koordinierte Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit der Lieferketten bestimmter kritischer IKT-Dienste, -Systeme oder -Produkte unter Berücksichtigung technischer und erforderlichenfalls nichttechnischer Risikofaktoren durchführen.
Die Kommission legt nach Konsultation der Kooperationsgruppe und der ENISA sowie gegebenenfalls einschlägiger Interessenträger fest, welche spezifischen kritischen IKT-Dienste, -Systeme oder -Produkte der koordinierten Risikobewertung in Bezug auf die Sicherheit nach Absatz 1 unterzogen werden können
Um die Hauptrisiken für die Lieferkette weiter anzugehen und den wesentlichen und wichtigen Einrichtungen in den unter diese Richtlinie fallenden Sektoren dabei…
Bei den koordinierten Risikobewertungen kritischer Lieferketten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Sektors sollte sowohl technischen wie…
Die wichtigen Behörden haben bei der Erwägung geeigneter Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 4 die spezifischen Schwachstellen der einzelnen unmittelbaren…
die Einzelheiten der von den zuständigen Behörden vorgenommenen Bewertung der Maßnahmen, die von kritischen IKT-Drittdienstleistern auf der Grundlage der…
Bei der Durchführung von Maßnahmen zum Management von Cybersicherheitsrisiken müssen die Einrichtungen der Union mindestens die folgenden Bereiche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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