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Das geltende einschlägige Unionsrecht umfasst mehrere horizontale Vorschriften, die bestimmte Aspekte der Cybersicherheit aus unterschiedlichen Blickwinkeln regeln, darunter auch Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der digitalen Lieferkette. Das bestehende Unionsrecht in Bezug auf die Cybersicherheit, wozu die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates gehören, enthält jedoch keine unmittelbar verbindlichen Anforderungen an die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.
Um sicherzustellen, dass die Union Cyberangriffen standhalten kann, und um Schwachstellen auf dem Binnenmarkt zu verhindern, soll mit dieser Verordnung der…
In dieser Verordnung werden horizontale Cybersicherheitsvorschriften festgelegt, die nicht speziell für bestimmte Branchen oder bestimmte Produkte mit digitalen…
Das bestehenden Unionsrecht gilt zwar für bestimmte Produkte mit digitalen Elementen, jedoch gibt es keinen horizontalen Rechtsrahmen der Union, der umfassende…
Mit dieser Verordnung werden Cybersicherheitsrisiken gezielt angegangen. Produkte mit digitalen Elementen können jedoch noch andere Sicherheitsrisiken bergen,…
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält rechtliche Bestimmungen zur Anhebung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit…
Zur Erhöhung der Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die im Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden, ist es erforderlich, grundlegende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.