Gesetze
Gesetz wird geladen …
Produkte mit digitalen Elementen sollten grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, aus der ihre Konformität mit dieser Verordnung gut sichtbar, lesbar und dauerhaft hervorgeht, sodass sie frei im Binnenmarkt verkehren können. Die Mitgliedstaaten sollten für das Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Elementen, die den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen genügen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, keine ungerechtfertigten Hindernisse schaffen. Ferner sollten die Mitgliedstaaten nicht die Präsentation oder Verwendung eines Produkts mit digitalen Elementen, das dieser Verordnung nicht entspricht, bei Messen, Ausstellungen, Vorführungen oder ähnlichen Veranstaltungen, einschließlich Prototypen, verhindern, sofern das Produkt eine sichtbare Kennzeichnung aufweist, die deutlich darauf hinweist, dass das Produkt dieser Verordnung nicht entspricht und erst auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn es dies tut.
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt mit digitalen Elementen anzubringen. Falls die Art des Produkts mit digitalen…
Produkte sollten grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, aus der ihre Übereinstimmung mit dieser Verordnung hervorgeht und die Voraussetzung für…
Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines Produkts zum Ausdruck und ist das sichtbare Ergebnis eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im…
Produkte sollten grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, aus der ihre Übereinstimmung mit dieser Verordnung hervorgeht und die Voraussetzung für…
Im Einklang mit dem Ziel dieser Verordnung, Hindernisse für den freien Verkehr von Produkten mit digitalen Elementen auszuräumen, sollten die Mitgliedstaaten in…
Hochrisiko-KI-Systeme sollten grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, aus der ihre Konformität mit dieser Verordnung hervorgeht, sodass sie frei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.