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Im Einklang mit dem allgemein anerkannten Konzept der wesentlichen Änderung von Produkten, für die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gelten, ist es angebracht, wenn eine wesentliche Änderung eintritt, die sich auf die Konformität eines Produkts mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung auswirken könnte, oder wenn sich die Zweckbestimmung dieses Produkts ändert, die Konformität des Produkts mit digitalen Elementen zu überprüfen und es gegebenenfalls einer neuen Konformitätsbewertung zu unterziehen. Wenn der Hersteller eine Konformitätsbewertung unter Beteiligung eines Dritten durchführt, sollte eine Veränderung, die zu einer wesentlichen Änderung führen könnte, dem Dritten mitgeteilt werden.
„wesentliche Änderung“ eine Änderung des Produkts mit digitalen Elementen nach dessen Inverkehrbringen, die sich auf die Konformität des Produkts mit den…
Eine physische oder digitale Änderung eines Produkts könnte sich auf eine Weise auf die Art und die Eigenschaften des Produkts auswirken, die in der…
Um die Bewertung der Konformität mit den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zu erleichtern, sollte eine Konformitätsvermutung für Produkte mit…
Die rechtzeitige Entwicklung harmonisierter Normen während des Übergangszeitraums für die Anwendung dieser Verordnung und ihre Verfügbarkeit vor dem…
Wird ein Produkt mit digitalen Elementen einer „Überholung“, „Wartung“ und „Reparatur“ im Sinne des Artikels 2 Nummern 18, 19 und 20 der Verordnung (EU)…
Damit Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden können, sollten die nationalen notifizierenden Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.