Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Tierische Nebenprodukte sind Materialien tierischen Ursprungs, die vom Menschen nicht verzehrt werden. Für derartige Produkte wie etwa Futtermittel gilt ein eigener Rechtsrahmen, der insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt ist.
Erwägungsgrund 13 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen