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Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften so weit wie möglich die Herausforderungen angehen, mit denen Forscher, die sich mit Schwachstellen befassen, konfrontiert sind, wobei hierzu auch deren potenzielle strafrechtliche Haftung gehört. Da natürliche und juristische Personen, die Schwachstellen erforschen, in einigen Mitgliedstaaten der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung unterliegen könnten, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Leitlinien für die Nichtverfolgung von Forschern im Bereich der Informationssicherheit zu verabschieden und eine Ausnahme von der zivilrechtlichen Haftung für ihre Tätigkeiten zu erlassen.
Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit der ENISA Maßnahmen ergreifen, um eine koordinierte Offenlegung von Schwachstellen zu erleichtern, indem sie…
Mitarbeiter der Organisationen, der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und der Agentur, die die Ereignisse auswerten, bearbeiten oder analysieren,…
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen zur Rechtsbefolgung (Compliance) treffen können, um die Folgen etwaiger…
Die Mitgliedstaaten sollten Gesetzgebungsmaßnahmen erlassen können, mit denen die Unterrichtung der betroffenen Person aufgeschoben, eingeschränkt oder…
Um Angriffe auf Informationssysteme zu verhindern und zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit zwischen Behörden einerseits und der Privatwirtschaft und…
Um sicherzustellen, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auch für Schäden Schadenersatzklagen erheben und Schadenersatzansprüche geltend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.