Erwägungsgrund 26 32025R2455
Einige Arten von Daten fallen derzeit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Agenturen. Um Klarheit in Bezug auf die Zuständigkeiten der Agenturen und eine effiziente Verwaltung der Chemikaliendaten zu gewährleisten, sollten die Agenturen verpflichtet werden, bestimmte Arten von Daten zu hosten und zu pflegen und diese Daten der gemeinsamen Datenplattform zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck sollte die ECHA Daten über die Luftqualität in Innenräumen und die Umweltüberwachung sowie über die Konzentration von Chemikalien in Matrizen menschlichen Ursprungs, wie etwa Blut oder Urin („Human-Biomonitoring-Daten“), hosten und diese Daten der gemeinsamen Datenplattform zur Verfügung stellen, und die ECHA sollte Arbeitsplatzüberwachungsdaten, einschließlich berufsbezogener Human-Biomonitoring-Daten, hosten und diese Daten der gemeinsamen Datenplattform zur Verfügung stellen; und die EUA sollte.