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Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 enthält Benzen-1,2-diol (FL-Nr. 04.029), das auf der Grundlage einer Sicherheitsbewertung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss in die Liste aufgenommen worden war.
Gemäß Artikel 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen nur Aromen in Verkehr gebracht werden, die nach den verfügbaren wissenschaftlichen Daten…
Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sollte daher entsprechend geändert werden, um (E)-3-Benzo[1,3]Dioxol-5-yl-N,N-Diphenyl-2-Propenamid in die…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 enthält eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 enthält eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 enthält eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 enthält eine Unionsliste der für die Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.