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Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sieht die Verwendung von Faltetiketten nur dann vor, wenn die allgemeinen Vorschriften für die Anbringung von Kennzeichnungsetiketten aufgrund der Gestalt oder Form der Verpackung oder ihrer geringen Größe nicht eingehalten werden können. Aufgrund der Fortschritte bei den Kennzeichnungstechnologien sollte den Lieferanten mehr Flexibilität eingeräumt werden, indem die Möglichkeit vorgesehen wird, regelmäßig Faltetiketten zu verwenden. Es sollte daher zugelassen werden, dass die Kennzeichnungsetiketten in Form von Faltetiketten ausgeführt werden können, wobei die allgemeinen Vorschriften für die Anbringung und Formatierung eingehalten werden müssen, damit sie gut lesbar sind, und besondere Anforderungen an den Inhalt der Vorder-, Innen- und Rückseiten gelten.
Ein Kennzeichnungsetikett wird fest auf einer oder mehreren Flächen der Verpackung angebracht, die den Stoff oder das Gemisch unmittelbar enthält, und ist…
Unbeschadet der Anforderungen für andere harmonisierte EU-Kennzeichnungen dürfen die Wirtschaftsakteure keine Kennzeichnungen, Kennzeichen, Symbole oder…
Es ist angezeigt, bei Pflanzenschutzmitteln die Verwendung von Faltetiketten zu erlauben sowie bei Kleinpackungen die Möglichkeit vorzusehen, der Packung das…
Das physische Etikett kann als Faltetikett gestaltet werden. In diesem Fall findet Anhang I Abschnitt 1.2.1.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechend…
Im Einklang mit den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten die Lieferanten die Möglichkeit haben, die mit dieser Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 muss an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Bereich der Digitalisierung angepasst und auf künftige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.