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Um den Verwaltungsaufwand für CCPs und die zuständigen Behörden zu verringern, ohne das Gesamtrisikoprofil einer CCP zu verändern, sollten CCPs Ausweitungen von Dienstleistungen für geringfügige Änderungen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ohne Zulassung vornehmen können, wenn eine CCP der Auffassung ist, dass die geplante zusätzliche Dienstleistung oder Tätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf ihr Risikoprofil hat, insbesondere wenn die neue Clearingdienstleistungen oder die neue Clearingtätigkeit den Dienstleistungen stark ähnelt, für die die CCP bereits zugelassen ist. Damit CCPs solche geringfügigen Änderungen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit rasch umsetzen können, sollten CCPs im Zusammenhang mit solchen Änderungen von den Verfahren für die Zulassung der Ausweitung von Tätigkeiten und Dienstleistungen befreit werden. Die CCPs sollten die zuständige Behörde und die ESMA unterrichten, wenn sie beschließen, von einer solchen Ausnahme Gebrauch zu machen. Die zuständige Behörde sollte die vorgenommenen Änderungen im Rahmen ihres jährlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozesses überprüfen.
Ungeachtet Artikel 15 benötigt eine CCP, die beabsichtigt, ihre Geschäftstätigkeit auf eine zusätzliche Dienstleistung oder eine zusätzliche Tätigkeit…
Beabsichtigt eine CCP, ihre Geschäfte auf weitere Dienstleistungen oder Tätigkeiten, einschließlich auf Nichtfinanzinstrumente, die bei einer zugelassenen CCP…
Ein beschleunigtes Verfahren für die Genehmigung einer Ausweitung der Zulassung findet Anwendung, wenn eine CCP beabsichtigt, gemäß Artikel 15 ihre…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Ausnahmeregelung von der Zulassung für eine Ausweitung der Clearingdienstleistungen und -tätigkeiten Dienstleistungen (1)…
Derzeit herrscht Unsicherheit darüber, wann eine zusätzliche Dienstleistung oder Tätigkeit durch die bestehende Zulassung einer CCP gedeckt ist. Diese…
Deshalb ist es zu Regelungs- und Harmonisierungszwecken notwendig, dass Gegenparteien nur CCPs nutzen, die den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.