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Um eine übereinstimmende Arbeitsweise aller Kollegien sicherzustellen und die aufsichtliche Konvergenz weiter zu stärken, sollte der Vorsitz im Kollegium von der zuständigen nationalen Behörde und einem der unabhängigen Mitglieder des CCP-Aufsichtsausschusses gemeinsam geführt werden. Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der ESMA und den zuständigen Behörden sollten die Ko-Vorsitzenden gemeinsam die Termine und die Tagesordnung der Sitzungen des Kollegiums festlegen. Im Sinne einer kohärenten Entscheidungsfindung und der Sicherstellung, dass die für die CCP zuständige Behörde in letzter Instanz verantwortlich bleibt, sollte die endgültige Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ko-Vorsitzenden jedoch in jedem Fall von der zuständigen Behörde getroffen werden, die der ESMA eine begründete Erklärung ihrer Entscheidung übermitteln sollte.
Grundlage für die Einrichtung und die Arbeitsweise des Kollegiums ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen allen Mitgliedern des Kollegiums. In der…
Die ESMA erfüllt eine Koordinierungsfunktion zwischen den zuständigen Behörden und zwischen den Kollegien, damit
Um kohärente und einheitliche Aufsichtsregeln innerhalb der Union sicherzustellen, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss für die Ausarbeitung bestimmter…
Absatz 5 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung: „In der Vereinbarung können auch Aufgaben festgelegt werden, die der für die CCP zuständigen Behörde, der ESMA…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ist für Aufsichtsfragen in erster Linie die Behörde des Herkunftsmitgliedstaats zuständig. In der Union niedergelassene…
Folgender Artikel wird eingefügt: Aufsichtsrechtliche Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA hinsichtlich zugelassener CCPs (1) Die ESMA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.