Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die jüngsten Ereignisse mit ihrer extremen Volatilität auf den Rohstoffmärkten machen deutlich, dass nichtfinanzielle Gegenparteien nicht denselben Zugang zu Liquidität haben wie finanzielle Gegenparteien. Deshalb sollten nichtfinanzielle Gegenparteien Clearingdienstleistungen nur für nichtfinanziellen Gegenparteien anbieten dürfen, die derselben Gruppe angehören. Hat eine CCP nichtfinanzielle Gegenparteien als Clearingmitglieder aufgenommen oder beabsichtigt sie, nichtfinanzielle Gegenparteien als Clearingmitglieder aufzunehmen, sollte sie sicherstellen, dass die nichtfinanziellen Gegenparteien zeigen können, dass sie — auch unter Stressbedingungen — in der Lage sind, die Einschussanforderungen zu erfüllen und die Beiträge zum Ausfallfonds zu leisten. Da nichtfinanzielle Gegenparteien nicht denselben Aufsichtsanforderungen und Liquiditätssicherungen unterliegen wie finanzielle Gegenparteien, sollte der direkte Zugang nichtfinanzieller Gegenparteien zu CCPs von den zuständigen Behörden der CCPs überwacht werden, von denen sie als Clearingmitglieder aufgenommen wurden. Die für die CCP zuständige Behörde sollte der ESMA und dem Kollegium regelmäßig über die von nichtfinanziellen Gegenparteien geclearte Produkte, die Gesamtexposition und alle etwaigen ermittelten Risiken Bericht erstatten. Diese Verordnung zielt nicht darauf ab, die Möglichkeit nichtfinanzieller Gegenparteien einzuschränken, direkte Clearingmitglieder einer CCP auf aufsichtsrechtlich solide Weise zu werden.
Nichtfinanzielle Gegenparteien werden von einer CCP nur dann als Clearingmitglieder akzeptiert, wenn diese nichtfinanziellen Gegenparteien nachweisen können,…
die Mechanismen, die eine Überprüfung der Werte für die Clearingschwellen nach signifikanten Preisschwankungen in der zugrunde liegenden Kategorie von…
Nichtfinanzielle Gegenparteien sind weniger vernetzt als finanzielle Gegenparteien. Oft sind sie vorwiegend auch nur in einer Kategorie von OTC-Derivaten aktiv.…
Soweit zweckmäßig, sollten die für finanzielle Gegenparteien geltenden Regeln auch für nichtfinanzielle Gegenparteien gelten. Es ist bekannt, dass…
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) ‚Nach Beratung durch den Risikoausschuss gemäß Artikel 28 Absatz 3 legt eine CCP — gegebenenfalls für jede dem Clearing…
Gegenparteien mit einem begrenzten Tätigkeitsvolumen an den OTC-Derivatemärkten haben Schwierigkeiten beim Zugang zum zentralen Clearing, sei es als Kunde eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.