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Da Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten, die in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates aufweisen (im Folgenden „Drittstaaten mit hohem Risiko“), oder mit Sitz in Drittstaaten, die in Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt sind, weniger strengen regulatorischen Rahmenbedingungen unterliegen, können deren Tätigkeiten das Risiko für die Finanzstabilität der Union, auch aufgrund eines größeren Gegenparteiausfallrisikos und eines höheren rechtlichen Risikos, erhöhen. Deshalb sollten diese Unternehmen im Rahmen für gruppeninterne Geschäfte nicht berücksichtigt werden dürfen.
Zum Schutz des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts wird ermittelt, welche Drittländer in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
der Sitzstaat des Kopfunternehmens ist nicht auf Grundlage des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 als ein…
Drittländer, deren nationale Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung e signifikante strategische Mängel aufweisen, werden von der…
Der Drittstaat ist ein Drittstaat mit hohem Risiko im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates ;
Strategische Mängel in den nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder eine mangelnde Kooperationsbereitschaft mit Blick…
Die Mitgliedstaaten sollten wenigstens vorsehen, dass die Verpflichteten verstärkte Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden ergreifen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.