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Zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und gerichtliche Entscheidungen in Strafsachen wurden mehrere Rechtsakte der Union erlassen, insbesondere die Rahmenbeschlüsse 2005/214/JI , 2008/909/JI und 2008/947/JI des Rates. Diese Verordnung ergänzt diese Rahmenbeschlüsse und berührt nicht deren Anwendung.
soweit zutreffend, ein Hinweis, dass ein Urteil im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des…
1. Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. 2.…
Den derzeitigen Rechtsrahmen der Union im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen bilden die Rahmenbeschlüsse…
Für die Zwecke der Anwendung dieser Richtlinie kann eine Schutzmaßnahme im Anschluss an ein Urteil im Sinne des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates vom 27.…
Diese Richtlinie sollte die Vorschriften über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie über die gegenseitige Anerkennung von…
Für den Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit gilt der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates . Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.