Art. 1 Abs. 1 32024R3015Gegenstand, Ziel und Geltungsbereich
Diese Verordnung enthält Vorschriften, die es Wirtschaftsakteuren verbieten, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen und…
Art. 3 32024R3015Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden
Wirtschaftsakteure dürfen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte weder auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen, noch dürfen sie solche Produkte…
Erwägungsgrund 16 32024R3015Zur Vervollständigung des rechtlichen und politischen Rahmens der Union in Bezug auf Zwangsarbeit sollten das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von in…
Erwägungsgrund 18 32024R3015Damit diese Verordnung auch wirksam ist, sollte das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten für Produkte gelten, bei denen auf einer beliebigen Stufe…
Erwägungsgrund 61 32024R3015Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Durchsetzung des Verbots von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten gemäß dieser Verordnung notwendig, so…