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Damit diese Verordnung auch wirksam ist, sollte das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten für Produkte gelten, bei denen auf einer beliebigen Stufe der Erzeugung, Herstellung, Ernte oder Gewinnung dieser Produkte, einschließlich bei der diese Produkte betreffenden Be- oder Verarbeitung, Zwangsarbeit zum Einsatz kam. Das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten sollte für alle Produkte jeglicher Art, einschließlich ihrer Bestandteile, gelten, und zwar unabhängig von der Branche und vom Ursprung sowie davon, ob es sich um heimische oder eingeführte Produkte handelt und ob sie auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt oder aus dem Unionsmarkt ausgeführt werden. Diese Verordnung gilt nicht für die Erbringung von Transportdienstleistungen.
Diese Verordnung enthält Vorschriften, die es Wirtschaftsakteuren verbieten, in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr zu bringen und…
Wirtschaftsakteure dürfen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte weder auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen, noch dürfen sie solche Produkte…
Zur Vervollständigung des rechtlichen und politischen Rahmens der Union in Bezug auf Zwangsarbeit sollten das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von in…
Entscheidungen der federführend zuständigen Behörden, mit denen ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wird,…
Die Auswirkungen auf das Tierwohl sollten bei der Durchsetzung des Verbots des Inverkehrbringens und der Bereitstellung auf dem Markt oder die Ausfuhr von in…
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.