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Wie in der Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2022 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit weltweit für einen globalen gerechten Übergang und eine nachhaltige Erholung“ festgestellt wird, sind ungeachtet der aktuellen politischen Maßnahmen und des geltenden Rechtsrahmens weitere Maßnahmen erforderlich, um das Ziel der Verbannung von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten vom Unionsmarkt zu erreichen und somit einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der Zwangsarbeit weltweit zu leisten.
In ihrer Mitteilung vom 14. Januar 2020 mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ verpflichtete sich die Kommission zur…
Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen vom 9. Juni 2022 zu einem neuen Instrument zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt…
Im Juli 2021 haben die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst Leitlinien über die Sorgfaltspflichten von EU-Unternehmen veröffentlicht, um geeignete…
Zur Vervollständigung des rechtlichen und politischen Rahmens der Union in Bezug auf Zwangsarbeit sollten das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von in…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2006 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern — der Beitrag der Europäischen Union zur…
Da Zwangsarbeit ein weltweites Problem darstellt und globale Lieferketten miteinander verflochten sind, gilt es, die internationale Zusammenarbeit zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.