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Bis zum 14. Dezember 2029 und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Bewertung der Durchsetzung und Durchführung dieser Verordnung durch. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen vor. Insbesondere wird Folgendes bewertet: Sofern die Kommission dies für angemessen erachtet, wird dem Bericht ein Legislativvorschlag zur Änderung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung beigefügt.
die Frage, ob der bestehende Mechanismus wirksam zu dem Ziel dieser Verordnung gemäß Artikel 1 beiträgt;
die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, auch innerhalb des Netzwerks, sowie zwischen allen anderen einschlägigen Behörden bei der Anwendung dieser Verordnung;
die Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit als Beitrag zur Beseitigung von Zwangsarbeit in globalen Lieferketten;
die Auswirkungen der Verfahren im Zusammenhang mit den Untersuchungen und Entscheidungen auf Unternehmen — insbesondere auf KMU —, auch auf deren Wettbewerbsfähigkeit;
die Kosten, die Wirtschaftsakteuren, insbesondere KMU, durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen;
das allgemeine Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Wirksamkeit des Verbots.
In dem Bericht wird auch bewertet, ob der Anwendungsbereich auf Nebendienstleistungen zur Gewinnung, Ernte, Erzeugung oder Herstellung von Produkten ausgeweitet werden muss.
In dem im Rahmen der Bewertung gemäß Absatz 1 Buchstabe a erstellten Bericht werden auch die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Opfer von Zwangsarbeit behandelt, wobei besonderes Augenmerk auf die Lage von Frauen und Kindern gelegt wird. Die Bewertung dieser Auswirkungen beruht auf der regelmäßigen Überwachung der Informationen internationaler Organisationen und einschlägiger Interessenträger.
In ihrem Bericht prüft die Kommission zudem, ob ein spezifischer Mechanismus erforderlich ist, in dessen Rahmen Zwangsarbeit bekämpft und in Bezug auf Zwangsarbeit Abhilfe geleistet wird, was auch eine Folgenabschätzung zu der Umsetzung eines solchen Mechanismus umfasst.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.