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Alle Mitgliedstaaten haben die grundlegenden IAO-Übereinkommen im Bereich der Zwangsarbeit, nämlich das IAO-Übereinkommen Nr. 29 und das IAO-Übereinkommen Nr. 105 und das IAO-Übereinkommen (Nr. 182) zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit (im Folgenden „IAO-Übereinkommen Nr. 182“) ratifiziert. Daher sind sie rechtlich verpflichtet, den Einsatz von Zwangsarbeit zu verhindern und diese zu beseitigen und der IAO regelmäßig Bericht zu erstatten.
Wie in der Präambel des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen (Nr. 29) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Zwangsarbeit (im Folgenden…
„ANHANG Ia IAO-ÜBEREINKOMMEN, AUF DIE IN DIESER VERORDNUNG BEZUG GENOMMEN WIRD 1. Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, Nr. 29 (1930) 2. Übereinkommen…
Das Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation, das durch das Protokoll von 2014 ergänzt wird, ist ein…
Zwangsarbeit wirkt sich deutlich auf schutzbedürftige und marginalisierte Gruppen wie Kinder, Frauen, Migranten, Flüchtlinge oder indigene Völker aus, weshalb…
Das Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation, das durch das Protokoll von 2014 ergänzt wird, ist ein…
1. Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, Nr. 29 (1930) 2. Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, Nr. 87…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.