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Im Rahmen ihrer Bemühungen um Innovation und die Entwicklung von neuen statistischen Produkten sollten die nationalen statistischen Ämter dem Bedarf der Nutzer, wie er insbesondere von den nationalen Beiräten der Statistiknutzer oder anderen geeigneten Stellen zum Ausdruck gebracht wird, umfassend Rechnung tragen. Auf Unionsebene ist der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik, der mit dem Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt wurde und die wichtigste Einrichtung der Union für die Vertretung der Nutzer und Produzenten europäischer Statistiken sowie der Auskunftgebenden darstellt, von der Kommission darüber zu unterrichten, inwiefern seine Stellungnahmen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer europäischer Statistiken berücksichtigt wurden.
Es wird ein Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESS-Ausschuss) eingesetzt. Er gibt dem ESS fachliche Anleitung bei der Entwicklung, Erstellung…
Der Ausschuss unterstützt das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, indem er gewährleistet, dass der Bedarf der Nutzer und die Kosten für die…
Der Europäische Beratende Ausschuss für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich hat sich als nützlich erwiesen; die Entwicklungen in der…
Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission gibt der Ausschuss im Zusammenhang mit der Entwicklung der Gemeinschaftspolitik im…
Der durch den Beschluss 91/116/EWG des Rates eingesetzte Europäische Beratende Ausschuss für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich…
Das Statistische Bundesamt ist die nationale statistische Stelle im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.