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Damit bei der schrittweisen Einbeziehung neuer Technologien und Erkenntnisse eine Vorreiterrolle eingenommen werden kann und auf diese Weise sichergestellt ist, dass die europäischen Statistiken dauerhaft relevant bleiben, sollten Vorschriften festgelegt werden, nach denen das ESS in gemeinsamer Arbeit in bestimmten Bereichen im Einklang mit den Erfordernissen der Nutzer Statistiken in Form von in der Entwicklung befindlichen Statistiken oder experimentellen Statistiken, entwickeln kann, die letztlich in die regelmäßige Erstellung europäischer Statistiken aufgenommen werden sollen. Diese Statistiken sollten als europäische Statistiken gelten, auch wenn sie nicht zwangsläufig alle in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten Qualitätskriterien erfüllen. Bei der Veröffentlichung von in Entwicklung befindlichen oder experimentellen Statistiken sollten transparente Informationen über deren Qualität bereitgestellt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Auch die Funktionsweise des ESS sollte überprüft werden, da es flexiblerer Verfahren für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken…
Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der Ausschuss…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Rechtsrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.