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Damit auf Unionsebene aktuellere Daten verfügbar sind, sollte die Kommission (Eurostat) befugt sein, die europäischen Statistiken der Mitgliedstaaten zu verbreiten, sobald sie auf nationaler Ebene veröffentlicht wurden, selbst wenn sie vor Ablauf der in den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften der Union festgelegten Fristen für die Bereitstellung der Statistiken veröffentlicht wurden.
Die Kommission (Eurostat) kann die von den Mitgliedstaaten vor Ablauf der in den einschlägigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften festgelegten Fristen auf…
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sowie eine entsprechende Analyse werden vierteljährlich auf der Internetseite der Kommission (Eurostat)…
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollten die von den Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Verordnung erhobenen Daten und übermittelten…
Der Rahmen der Union für die multilaterale haushaltspolitische Überwachung stützt sich auf von Eurostat bereitgestellten statistischen Daten; Eurostat ist im…
Für die Durchführung von methodenbezogenen Besuchen in einem Mitgliedstaat, dessen statistische Informationen einer Überprüfung unterliegen, sollte die…
Die Kommission (Eurostat) verbreitet mit der gleichen Periodizität, die für die Übermittlung der Ergebnisse gilt, entsprechende statistische Daten. Einzelheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.