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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden in Bezug auf die Festlegung der dringenden statistischen Maßnahmen und des Verfahrens für ihre Durchführung, einschließlich der jeweils geltenden Anforderungen bezüglich Zeitraum, Häufigkeit und Qualität, die von Mitgliedstaaten, die sich freiwillig an dringenden statistischen Maßnahmen beteiligen, und bei der Ausweitung dieser dringenden Maßnahmen anzuwenden sind, und in Bezug auf die Festlegung der technischen Aspekte der gemeinsamen Datennutzung durch die statistischen Stellen gemäß dieser Verordnung. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich des Formats und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden., damit sie…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden im Hinblick…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung bestimmter Artikel dieser Verordnung herzustellen und um die Hauptkategorien von Daten zu bestimmen, die gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.