Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Auch die Funktionsweise des ESS sollte überprüft werden, da es flexiblerer Verfahren für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sowie der Setzung klarer Prioritäten bedarf, um die Auskunftspflichtigen und die Mitglieder des ESS zu entlasten sowie die Verfügbarkeit und Aktualität der europäischen Statistiken zu verbessern. Zu diesem Zweck sollte ein „Europäischer Ansatz für die Statistik“ entwickelt werden.
Erwägungsgrund 14 32009R0223Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen