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Die Mitgliedstaaten sollten finanzielle Unterstützung aus dem im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten Binnenmarktprogramms erhalten können, um die Umweltstatistiken zu modernisieren, ihre Qualität und Aktualität zu verbessern sowie Pilot- und Machbarkeitsstudien durchzuführen. Im Rahmen der nachfolgenden mehrjährigen Finanzrahmen sollte die finanzielle Unterstützung im Einklang mit den Vorschriften des in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten geltenden Europäischen Statistischen Programms gewährt werden.
Der Bedeutung europäischer Statistiken als ein wesentliches Element einer faktengestützten Entscheidungsfindung wird mit dem in der Verordnung (EU) 2021/690 des…
Für die Durchführung der vorliegenden Verordnung gewährt die Union im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des…
Zur Durchführung der vorliegenden Verordnung wird im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates den…
Falls die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 erfordern würde, dass das nationale statistische System eines Mitgliedstaats neue Methoden und neue…
Folgender Artikel wird eingefügt: Finanzierung 1. Für die Durchführung dieser Verordnung stellt die Union den in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.…
Für die Zwecke der Durchführung der vorliegenden Verordnung wird den in der in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten Liste aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.