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Sowohl die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten als auch ihre Bewertungsmethoden können nur durch harmonisierte technische Spezifikationen bestimmt werden, die für die verschiedenen Produktfamilien und -kategorien zu erarbeiten sind, oder durch Europäische Bewertungsdokumente. Dementsprechend sollten die Anforderungen und Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer in Bezug auf eine bestimmte Produktfamilie oder -kategorie erst zwölf Monate nach Inkrafttreten der harmonisierten technischen Spezifikation für die jeweilige Produktfamilie oder -kategorie verbindlich gelten, es sei denn, in der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wurde ein späterer Geltungsbeginn festgelegt.
Die in den Kapiteln I, II und III festgelegten Anforderungen und Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer gelten für eine bestimmte Produktfamilie oder eine…
Kann die Leistung in Bezug auf einige der Wesentlichen Merkmale des Produkts durch Verfahren und Kriterien angemessen bewertet werden, die bereits in anderen…
Zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale sollten diese harmonisierten technischen Spezifikationen Prüfungen,…
Die Mitgliedstaaten sollten die Verfahren, die sie in ihren Anforderungen an Bauwerke verwenden, sowie andere nationale Vorschriften in Bezug auf die…
Enthalten harmonisierte Normen Vorschriften für die Leistungsbewertung in Bezug auf wesentliche Merkmale, die für die Bauvorschriften der Mitgliedstaaten…
Es muss vermieden werden, dass Wirtschaftsteilnehmer die Anwendung dieser Verordnung dauerhaft umgehen können, indem sie die gemäß der Verordnung (EU) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.