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Eine Kreislaufwirtschaft, das Schlüsselelement des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, kann durch obligatorische Pfand- und Rücknahmesysteme sowie durch eine Verpflichtung der Hersteller zur Rücknahme neuer, überschüssiger oder unverkaufter Produkte, bei denen es sich nicht um Sonderanfertigungen handelt, gefördert werden. Daher sollte es den Mitgliedstaaten gestattet werden, solche Maßnahmen zu ergreifen und Verpflichtungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Abfallprodukten festzulegen. Der Eigentümer des Produkts sollte für die Rückbeförderung an den Händler, Einführer oder Hersteller zuständig sein.
Die Mitgliedstaaten können geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu fördern, dass Produkte und Bestandteile von Produkten so gestaltet werden, dass bei deren…
Die im Sinne von Absatz 2 zuständige Behörde stellt auf Antrag des Herstellers oder Vertreibers fest, dass die angezeigte Rücknahme von Abfällen in Wahrnehmung…
Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um das Recycling von Verpackungsabfällen zu fördern, welches den Qualitätsnormen für die Verwendung recycelter…
Förderung, wenn — sofern im nationalen Recht vorgesehen — vom Hersteller im Einklang mit seinen Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Regime der erweiterten Herstellerverantwortung und Pfand- und Rücknahmesysteme einen Mindestanteil ihres Budgets der…
Als spezifische Maßnahme zur Vermeidung von Verpackungsabfällen sollten die Mitgliedstaaten Lösungen in Bezug auf die Wiederverwendung und Wiederbefüllung aktiv…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.