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Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen der Verringerung der Marktfragmentierung und den legitimen Interessen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Regelung von Bauwerken muss ein Mechanismus vorgesehen werden, mit dem dem Bedarf der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung harmonisierter technischer Spezifikationen besser Rechnung getragen wird. Aus demselben Grund sollte ein zusätzlicher Mechanismus zur Vorabgenehmigung geschaffen werden, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, aus zwingenden Gründen der Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder des Schutzes der Umwelt andere Anforderungen als jene, die in den harmonisierten technischen Spezifikationen vorgesehen sind, für Bauprodukte festzulegen, die von der harmonisierten Zone erfasst werden. Dieser Mechanismus sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, nationale Maßnahmen, die sich auf die Leistung eines wesentlichen Merkmals auswirken, das durch die harmonisierte technische Spezifikation nicht geregelt ist, zu melden und die Genehmigung für diese zu beantragen, solange keine Aktualisierung der harmonisierten technischen Spezifikationen, mit der auf ihren Reglungsbedarf eingegangen wird, vorliegt. Der Mechanismus sollte die Möglichkeit eines Mitgliedstaats ergänzen, die Kommission gemäß Artikel 114 AEUV zu unterrichten, wenn er es für erforderlich hält, im Widerspruch zu harmonisierten technischen Spezifikationen auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse gestützte einzelstaatliche Bestimmungen zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat einzuführen. Um sicherzustellen, dass genehmigte nationale Maßnahmen nur als vorübergehende Abweichungen von der harmonisierten Zone bestehen, ist es wichtig, vor dem Hintergrund dieses Regelungsbedarfs rasche Konsultationen über die Notwendigkeit einer Aktualisierung der harmonisierten technischen Spezifikationen zu ermöglichen, gegebenenfalls auch durch Normungsaufträge mit Fristen, die speziell zur Bewältigung des jeweiligen dringenden Bedarfs festgelegt werden.
Die Mitgliedstaaten müssen die harmonisierte Zone in ihren nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften achten und dürfen die Bereitstellung von Produkten,…
Um die Rechtssicherheit zu verbessern und die Fragmentierung des Unionsmarktes für Bauprodukte zu verringern, ist es notwendig, den auf Unionsebene geregelten…
Der bestehende Normungsrahmen der EU, dem die Grundsätze der neuen Konzeption gemäß der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf…
Die Mitgliedstaaten sollten die Verfahren, die sie in ihren Anforderungen an Bauwerke verwenden, sowie andere nationale Vorschriften in Bezug auf die…
Die Mitgliedstaaten legen eindeutige technische Spezifikationen fest, die Geräte und Systeme, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen, erfüllen müssen,…
Europäische Normen sollten marktgesteuert sein, dem öffentlichen Interesse sowie den politischen Zielen — die in dem von der Kommission an eine oder mehrere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.