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Die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die Bewertung dieser Verordnung durch die Kommission im Jahr 2019 und der Bericht über die Europäische Organisation für technische Bewertung haben gezeigt, dass der Rechtsrahmen für Bauprodukte in verschiedenen Punkten unzureichend leistungsfähig ist, auch was die Erarbeitung von Normen und die Marktüberwachung betrifft. Darüber hinaus wurde in den im Zuge der Bewertung eingegangenen Rückmeldungen darauf hingewiesen, dass Überschneidungen reduziert und Widersprüche sowie sich wiederholende Anforderungen, auch im Hinblick auf andere Rechtsvorschriften der Union, entfernt werden müssen, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer zu begrenzen. Es ist daher notwendig, die rechtlichen Verpflichtungen von Wirtschaftsteilnehmern zu aktualisieren und an diejenigen anzupassen, die in anderen Rechtsvorschriften der Union vorgesehen sind, sowie neue Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung, zu ergänzen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und voneinander abweichende Auslegungen zu vermeiden.
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats hinreichenden Grund zu der Annahme, dass ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte Norm fällt oder…
Um die festgestellten Mängel bei der Marktüberwachung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu beheben, sollte die vorliegende Verordnung mehr…
Im Rahmen der Bewertung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurde gezeigt, dass die auf nationaler Ebene durchgeführten Marktüberwachungstätigkeiten in Bezug auf…
Die Marktüberwachungsbehörden haben es bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit unterschiedlichen Unzulänglichkeiten bei Ressourcen, Koordinierungsmechanismen und…
Um die Rechtsklarheit zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer zu verringern, muss vermieden werden, dass für Bauprodukte im Rahmen…
In einer Reihe von sektorspezifischen Rechtsakten der Union sind harmonisierte Vorschriften für die Konzeption, die Herstellung, das Inverkehrbringen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.